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Garantiebestimmungen

  1. Garantieumfang/Garantiedauer:

    • Poolfolien mit 0,6 mm Stärke: 6 Jahre Garantie auf Undichtigkeit der Schweißnähte.

    • Poolfolien mit 0,8 mm Stärke: 8 Jahre Garantie auf Undichtigkeit der Schweißnähte.

    • Poolfolien für Rechteck Pools und 0,8 mm Stärke: 10 Jahre Garantie auf Undichtigkeit der Schweißnähte.

    • Stahlmäntel: 10 Jahre Garantie auf Durchrosten des Stahlmantels.

    • Wärmepumpe AquaSilence: 5 Jahre Herstellergarantie auf Kompressor und Wärmetauscher

    • Dosieranlage Bayrol Automatic Salt: 3 Jahre Herstellergarantie auf Gerät und Zelle. 1 Jahr Garantie auf Pumpenschläuche, Impfventile und Druckschläuche. 6 Monate Garantie auf pH- und Redox-Sensor.

    • Poolroboter Maytronics Dolphin M600: 3 Jahre Herstellergarantie auf das Gerät

    • Poolroboter Maytronics Dolphin M700: 4 Jahre Herstellergarantie auf das Gerät

    • Duratech Vision Pro Pool-Lampen: 3 Jahre Herstellergarantie auf das Gerät. Die Lampen müssen während des Betriebs vollständig in Wasser getaucht sein. Das Befestigen der Lampen mit Klebstoff oder Silikonkit in einer Nische ist nicht gestattet Die Nichtbeachtung dieser Anweisungen führt zum Erlöschen der Garantie.

    • Duratech DVM Pool-Lampen: 2 Jahre Herstellergarantie auf das Gerät. Die Lampen müssen während des Betriebs vollständig in Wasser getaucht sein. Das Befestigen der Lampen mit Klebstoff oder Silikonkit in einer Nische ist nicht gestattet Die Nichtbeachtung dieser Anweisungen führt zum Erlöschen der Garantie.

    • Wärmepumpe Mr. Perfect: 7 Jahre Garantie auf Kompressor und 10 Jahre Garantie auf Wärmetauscher

  2. Garantiegeber:

    • Saxonica GmbH
      Schönborner Str. 47
      09661 Rossau

  3. Beginn der Garantiezeit:

    • Die Garantiezeit beginnt ab Rechnungsdatum.

  4. Garantieleistungen:

    • Im Falle einer Undichtigkeit oder eines Durchrostens während der Garantiezeit verpflichtet sich der Garantiegeber, nach eigener Wahl entweder einen Ersatz zu liefern oder die Reparatur unentgeltlich durchzuführen. Die Kosten für Transport, Entladung, Wasseraustausch oder ähnliche Folgekosten sowie Aus- und Einbau sind nicht abgedeckt. Die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung wird durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

  5. Voraussetzungen für die Garantieinanspruchnahme:

    • Die Produkte müssen entsprechend den Montageanleitungen und Herstellervorgaben verwendet und gepflegt werden. Unsachgemäße Nutzung, mechanische Beschädigungen, Einsatz von Salzwasser und Schäden durch höhere Gewalt führen zum Ausschluss der Garantie. Es ist wichtig, bei der Stahlwand besonders auf die Versiegelung der Schnittkanten zu achten. Hierfür muss ein geeignetes Versiegelungsmittel, wie zum Beispiel Zinkspray, verwendet werden. Dies betrifft nicht nur die Ausschnitte für Einbauteile wie Skimmer, Düsen, Beleuchtung und Gegenstromanlagen, sondern auch die Schraublöcher, die für die Befestigung der Stahlwand bei Ovalbecken nötig sind. Auch vorgefertigte Ausschnitte, die bereits ab Werk vorhanden sind, müssen entsprechend behandelt werden. Falls Silikon als Dichtmittel im Bereich der Stahlwand eingesetzt wird, sollte darauf geachtet werden, dass dieses säurefrei ist.
      Im Allgemeinen liegt es in der Verantwortung des Käufers, alle Materialien, die während der Montage und der anschließenden Nutzung mit der Stahlwand und der Poolfolie in Berührung kommen und die nicht in unserer Anleitung erwähnt werden oder nicht speziell für den Aufbau und die Nutzung eines Pools vorgesehen sind, auf mögliche Unverträglichkeiten hin zu überprüfen.

  6. Ausschluss von Garantieleistungen:

    • Garantieleistungen sind ausgeschlossen bei 

      • Die Nichtbefolgung der übergebenen Anleitungen für Aufbau und Montage, die jederzeit auch nachträglich per E-Mail angefordert werden können.

      • äußerer Gewalteinwirkung, 

      • mechanischen Beschädigungen, 

      • Verwendung von Salzwasser,

      • eigenmächtigen Reparaturversuchen und 

      • höherer Gewalt wie Unwetter oder Überschwemmungen, etc.

  7. Verhältnis zu anderen Gewährleistungsrechten:

    • Diese Garantiebedingungen schränken die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche nicht ein. Diese können unabhängig von der Garantie geltend gemacht werden.

  8. Garantieabwicklung:

    • Im Garantiefall ist der Käufer verpflichtet, sich mit aussagekräftigen Bildern an die Firma Saxonica GmbH zu wenden, vorzugsweise per E-Mail (info@saxonica.gmbh). Für die Bearbeitung eines Reklamationsanliegens benötigen wir neben einer Kopie der Rechnung auch aussagekräftige Fotos des reklamierten Artikels. Nach Prüfung des Falls entscheidet der Garantiegeber über die weitere Vorgehensweise.